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EUDR — EU-Entwaldungsverordnung

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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) legt Anforderungen für bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte fest, die auf den EU-Markt kommen oder aus der EU ausgeführt werden.

Holz · Kautschuk · Kaffee · Kakao · Palmöl · Soja · Rinder

Welche Produkte betrifft die EUDR?

Ob ein Produkt erfasst ist, hängt von der Produktliste in Anhang I der Verordnung ab. Die dort genannten Waren müssen entwaldungsfrei sein und nach den einschlägigen Vorschriften des Erzeugerlands hergestellt worden sein. Hinzu kommen Sorgfaltspflichten und Meldungen, die sich nach der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette richten.

Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Wenn Sie erfasste Waren in die EU liefern, benötigen Ihre EU-Kunden Angaben zu Herkunft und Lieferkette. Klären Sie deshalb, welche Nachweise Sie bereitstellen müssen. Für den Schweizer Markt gilt die EUDR nicht; für die erfassten Holzprodukte gilt weiterhin die Schweizer Holzhandelsverordnung (HHV).

Was hilft bei einer ersten Prüfung?

Eine Produktliste mit Zolltarifnummern sowie Angaben zur Herkunft und zu Lieferanten helfen bei der Prüfung. Halten Sie auch fest, ob Ihr Unternehmen die Waren importiert, verarbeitet oder weiterverkauft.

Schweizer Handel im Blick

Handelswerte, Mengen und EU-Anteile der sieben Rohstoffgruppen, 2021–2025.

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